Hallo, ich habe im Rahmen eines Serviceintervalls einen Ölwechsel von einem Fachbetrieb nach Herstellervorgaben durchführen lassen. Jetzt wollte ich bei einem VW-Vertragshändler anlässlich eines weiteren Services den Ölwechsel in dem elektronischen Servicescheckheft nachtragen lassen. Dieser Vertragshändler weigert sich.
Bei VW (Hotline) sagt man, dass Einträge in das elektronische Servicescheckheft nur durch VW-Werkstätten erfolgen dürfen und diese tragen nur die Tätigkeiten ein, die sie selbst ausgeführt haben. Ich könne ja die Rechnung über den Ölwechsel im Falle eines Verkaufes dem Käufer aushändigen.
Das würde bedeuten, dass ich das Auto nur nach Scheckheft pflege, we...
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